
Seit gestern vormittag wird bei Twitter zum Thema ABMAHNWAHN zum Teil eine Diskussion geführt, zum Teil auf eine gar nicht so neue Problematik aufmerksam gemacht: Massenabmahnungen durch Anwaltskanzleien, die, laut den von Ihnen ausgesandten Schreiben, im Auftrag der Major-Labels agieren. Aktueller Anlass ist eine “Abmahnwelle” der Anwaltskanzlei Rasch (Link) aus Hamburg, die im Auftrag von Sony, Warner und Universal vor allem Blogger, aber auch Künstler und Label-Seiten abgemahnt hat, da diese das vermeintliche “freie” SPLASH!-Mixtape von den Phlatline-DJs Ron und Shusta auf ihren Seiten verlinkt haben. Bei so manch anderem ging es dabei nicht nur um dieses Mixtape, sondern auch um andere Downloads.
Die ganze Angelegenheit ist ungemein komplex und darüber hinaus auch sehr kompliziert. Schuld daran ist meiner Meinung nicht zuletzt die alles andere als “genaue” Rechtslage in Bezug auf das Verlinken von Inhalten. Inzwischen sind zahlreiche Artikel zum aktuellen Fall erschienen und ich möchte das ganze zum Anlass nehmen, einige Aspekte kurz zu beleuchten und zu den jeweiligen Artikeln zu verlinken – quasi als Nachweis, woher ich das, was ich hier schreibe, beziehe.
Rasch Rechtsanwälte
Zunächst einmal zur Abmahnung selber bzw. zur Hamburger Anwaltskanzlei Rasch. Die hat sich nämlich inzwischen einen zweifelhaften Ruhm damit erlangt, dass Sie Abmahnungen in einem Umfang betreibt, der an Massenabmahnungen bzw. “Akkord-Abmahnungen” (Zitat GGR Rechtsanwälte) denken lässt. Eine Google-Suche mit den beiden Schlagworten “Abmahnungen” und “Rasch” bringt interessante Suchergebnisse hervor, unter anderem Online-Angebote anderer Kanzleien, die Mandanten vertreten haben, die von Rasch abgemahnt wurden. Zudem war Clemens Rasch bereits zu Gast bei Günther Jauch, bei Stern TV. Hier einige ältere Beispiele:
Kanzlei Weiner in Schwäbisch Hall: Abmahnung Rasch Rechtsanwälte
GGR Rechtsanwälte: diverse Artikel und Informationen mit Bezug zu Rechtsanwälte Rasch
Und hier nun aktuelle Stellungnahmen von Anwälten auf ihren Seiten bzw. Blogs:
Thomas Stadler auf Internet-Law: Sony Music mahnt jetzt auch Blogs ab
Kanzlei Sewoma: SONY nimmt Verlinkungen auf DJ-Mixe ins Visier
In diesen Artikeln wird deutlich, dass die Rechtssprechung zum Thema Verlinkung auf Downloadangebotealles andere als “eindeutig” ist und deshalb unter den betroffenen Bloggern im aktuellen Fall selbstverständlich eine große Unsicherheit herrscht. Schließlich werden in den Abmahnungen Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche von bis zu ca. 800 Euro erhoben. Geld, das private Blogger nicht einfach so zur Verfügung haben. Aus diesem Grund hat DJ Kitsune auf seinem Blog ein paar interessante Hinweise gegeben, auf was man achten sollte, wenn eine Abmahnung im Briefkasten liegt.
Zu den betroffenen Bloggern gehören unter anderem die mixtapesammelstelle, HypesRus, JDsRapBlog, germanrhymes, cooldownberlin.
Teilweise haben die Blog-Betreiber auch schon reagiert und entweder Verlinkungen von der Seite gelöscht (mixtapesammelstelle) oder das bloggen vorerst komplett eingestellt (JDsRapBlog).
Das hinter der Abmahnwelle gegen Blogger und andere Privat-Personen wie DJs (bspw. DJ Ron oder DJ Kitsune) durchaus System steckt, lassen Berichte vermuten, denen zufolge das Mixtape auch bei MTV.de, hiphop.de und anderen gelinkt waren – inzwischen aber aus dem Online-Angebot genommen wurden. Hier gibt es aber tatsächlich bisher keine gesicherten Informationen darüber, auch auch diese “Anbieter” von Rasch REchtsanwälte abgemahnt wurden. Anbei Links zu Artikeln die von MTV, hiphop.de und Co. berichten:
laut.de Splash!-Mixtape. Majorlabels mahnen Blogbetreiber ab
wildstylemag: Abmahnwelle gegen HipHop-Blogger
Besonders ironisch ist übrigens die Tatsache, dass viele Blogger auch wegen einem Track von Curse, der sich auf dem Splash!-Mixtape befand, abgemahnt wurden – gleichzeitig aber das Mixtape auf der ARR/Alles Real Records-Seite verlinkt war und inzwischen gelöscht wurde. Es wäre interessant zu wissen, ob man auch Curse bzw. ARR abgemahnt hat. Nur die Vorstellung, dass Curse für das Verlinken von einem seiner Tracks abgemahnt wird und deshalb 800 Euro bezahlen muss, ist köstlich und irgendwie “pervers” zugleich! Aber Spaß beiseite…
Curse verteidigt sich über Twitter gegen Vorwürfe.
Bleiben wir aber dennoch bei Curse – nach den ersten Bekanntmachungen über die Abmahnungen gab es über Twitter auch den vorschnellen Schluss, das ganze würde im Auftrag von Curse geschehen, was dieser jedoch über seinen Twitteraccount von sich gewiesen hat (ANTWORT CURSE). Kurz danach hat Curse einen weiteren Tweet veröffentlicht, der in meinen Augen ein grundsätzliches Problem anspricht, dass das Verhältnis Künstler-Labels-Rechte-Käufer/Nutzer und Co. betrifft:
Ganz zu Recht kommt natürlich die Kritik an dieser Abmahnwelle gegen Blogger, wenn auch selbstverständlich primär aus dem Blogger-Lager selbst. Schließlich gelten Blogs nicht umsonst als “Musik-Talentscouts” bzw. als Ort, an dem Künstler und Musiker auch dann noch thematisiert werden, wenn Sie ansonsten kaum Label-Promotion oder Aufmerksamkeit durch die klassischen Medien erhalten. Allerdings muss man zugeben, das die deutsche Bloglandschaft hier der sehr viel weiter entwickelten amerikanischen Blogosphäre noch ein wenig hinterherhinkt.
Gerd Leonhard, Autor und Stratege im Sektor für Kommunikation und Neue Medien, hat 2008 in einem Vortrag sogar von Blogs, als den Labels der Zukunft gesprochen. Zugegeben, eine äußerst optimistische Entwicklung die sicherlich noch ein wenig auf sich warten dürfte… die aber durchaus etwas anspricht, was bereits zutrifft. Das nämlich Blogs mehr und mehr zur Plattform für neue Talente, Nischen- und Sparten-Angeboten werden, die von Majorlabels keinerlei Beachtung erhalten. Gerade im Bereich Hip Hop bedeutet die Maßnahme einer Abmahnwelle von Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Majorlabels einen enormen Imageschaden für die Labels – aber durchaus auch für die auf den Labels gesignten Künstlern, die nicht nur Schuldlos sind, sonder inzwischen, bedauerlicherweise, auch Rechtelos in Bezug auf die Rechte an ihrer Musik.
Weitere Links zum Thema Abmahnwelle
NACHTRAG:
Das das Abmahnwesen inzwischen ein Abmahn-UN-wesen ist, verdeutlicht die Existenz eines Vereins die sich diesem speziellen Problem gewidmet hat. Er heißt schlicht und einfach Abmahnwelle e.V. Hier gibt es zahlreiche sehr profunde Informationen zum Thema rund um das Problem Abmahnungswahn.
















Dezember 20th, 2009 at 14:33
[...] sondern auch das Anbieten von Downloads jener Musik, über die Jeff Weiss bloggt. Gerade die Abmahnwelle vor wenigen Monaten hier in Deutschland, die vor allem deutsche Hip Hop-Blog getroffen hat, spricht hier Bände [...]